Rauchmelderservice
Kombinieren Sie doch mal!
Wir bieten Ihnen Lösungen für die Umsetzung der Rauchmelderpflicht - und Sie sparen Zeit und Geld wenn Ihr Messdienst diese Aufgabe mit übernimmt.
Es ist natürlich kostenmindernd wenn wir bei der Ablesung der Messtechnik Ihre Rauchmelder mit prüfen. Wie bei unseren Messdiensten erhalten Sie bei uns individuelle Lösungen von der Wartung vorhandener Systeme bis hin zur betriebsbereuten Komplettlösung für Ihre Immobilie oder Liegenschaft.
Informieren Sie sich, wir erstellen Ihnen gern Ihr unverbindliches Angebot!
In folgenden Bundesländern sind Rauchmelder Pflicht :
Hamburg
* seit 2006
* in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten
* für Schlafräume, Kinderzimmer,
* für Flure, die als Rettungsweg dienen
* Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis zum 31. Dezember 2010
Mecklenburg-Vorpommern
* in Neu-, Um- als auch Bestandsbauten
* für Schlafräume, Kinderzimmer
* für Flure, die als Rettungsweg dienen
* Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis zum 31. Dezember 2009
Schleswig-Holstein
* seit 2004
* in Neu- und Umbauten
* für Schlaf- und Kinderzimmer
* für Flure, die als Rettungsweg dienen
* Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis Ende 2010